- Jugendverfehlung
- сущ.
юр. проступок несовершеннолетнего
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
Heranwachsender — ist in Deutschland nach § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) jede Person, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat. Bei Heranwachsenden handelt es sich juristisch um einen Teil der Gruppe der… … Deutsch Wikipedia
Jugendstrafrecht — Ju|gend|straf|recht 〈n. 11; unz.; Rechtsw.〉 Strafrecht für Jugendliche vom 14. bis zum 18. (gegebenenfalls auch 21.) Lebensjahr * * * Ju|gend|straf|recht, das <o. Pl.>: für jugendliche Straftäter(innen), in bestimmten Fällen auch für… … Universal-Lexikon